Gemeinde Arzl im Pitztal

Antrag auf zeitliche Grundsteuerbefreiung

Bitte das Ansuchen um Grundsteuerbefreiung ausfüllen und mit den notwendigen Unterlagen im Gemeindeamt abgeben, bzw. per Mail einreichen.
 Voraussetzung für die Erlangung einer Grundsteuerbefreiung ist der Abschluss des Bauvorhabens (Vorlage der Bescheinigung gemäß § 30 der Bauordnung) und Vorlage einer Bestätigung der Landesregierung über die Zusicherung einer Förderung nach dem Abschnitt II des Wohnungsförderungsgesetzes (z.B. Kopie der Zusicherung oder des Schuldscheines)

Zuständig

Formulare

Zuständigkeiten